Wissenschaftliche Anforderungen für die Zulassung
Folgende Kenntnisse müssen im Bachelorstudium erworben worden sein (Prozentsätze werden verwendet, wenn keine ECTS-Punkte vorhanden sind):
- Kenntnisse in einer Programmiersprache im Umfang von 8 ECTS-Punkten bzw. 4 %;
- 24 ECTS-Punkte bzw. 13 %, die einem der folgenden Spezialisierungsbereiche zugeordnet werden können:
Sollten die Kenntnisse auf Bachelorniveau für die Wahl einer Vertiefungsrichtung nicht ausreichen, kann die Zulassung unter Auflagen erfolgen. Vorausgesetzt werden mathematische Kenntnisse auf dem Niveau eines Bachelor of Science oder Engineering.
zuletzt bearbeitet am: 24.09.2025